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Aktuell können für Schäden, die zwischen dem 26. September 2020 und dem 30. April 2022 entstanden sind, noch bis zum 31. Mai 2022 Gesuche um eine Ausfallentschädigung eingereicht werden. Es kann sein, dass die Fristen verlängert werden, was aber vom Bundesrat erst relativ kurzfristig (anfangs April) entschieden wird. Wir empfehlen daher, noch nicht gemeldete Ausfälle innert der oben genannten Frist, das heisst bis am 31. Mai 2022 anzumelden. Ohne Fristverlängerung durch den Bund können nach dem genannten Termin eingereichte Gesuche nicht mehr angenommen werden. Weitere Infos hier.

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