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Workshop Versicherungen für Vereine

Nummer
12/18
Status
Anmeldeschluss vorbei
Beginn
01.09.2018, 09:30
Ende
01.09.2018, 12:30
Anmeldeschluss
18.08.2018, 23:59
Leitung
Verena Fehr
Zielgruppe
Amtierende oder zukünftige Vorstandmitglieder, weitere Interessierte
Ort
Konservatorium Winterthur, Tössertobelstrasse 1, 8400 Winterthur

Inhalt

Jahreskonzert, Musiktag, Probeplan, Jugendförderung, Werbung, … der Vereinsalltag ist intensiv und fordert einen Vorstand fortlaufend. Da kann es schnell passieren, dass nicht so dringende aber ebenfalls wichtige Themen in den Hintergrund rücken. Eines davon sind die Versicherungen, welche ein Musikverein braucht. Welche sind sinnvoll und nötig?

Dieser Frage wird in diesem Workshop nachgegangen. Im gegenseitigen Austausch und aufgrund von eigenen Erfahrungen, wird der Versicherungsbedarf eines Musikvereins erörtert und verschiedene Lösungen aufgezeigt. Von Versicherungen für den Dirigenten (AHV, NBU, BVG, …) über Haftpflicht bis hin zu Transport und Sachversicherungen wird die ganze Bandbreite abgedeckt.

 

Referentin

Nach einer kaufmännischen Ausbildung sammelte Verena Fehr Erfahrung bei internationalen Firmen in verschiedenen Branchen, bevor Sie sich auf Versicherungen und Unternehmensberatung für KMU’s spezialisierte.

Seit mehr als 15 Jahren hat sie sich ein fundiertes Wissen in allen Bereichen der Sach-, Haft- und Personenversicherungen erarbeitet.

Durch eigene, aktive Tätigkeit in Vereinen (Jugendarbeit, Geschäftsstelle eines grossen Musikwettbewerbes, Präsidentin eines Blasorchesters und Organisatorin von Gross-Projekten), kennt sie die Bedürfnisse der Musikvereine bestens.

 

Weitere Informationen

Kosten

SFr. 90.-

Mitnehmen

Schreibzeug, Fragen und Herausforderungen aus dem Vereinsbetrieb

Anmeldung

Bis spätestens 18. August 2018.
Danach ist die Anmeldung nur noch direkt via Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich (falls noch Plätze verfügbar sind).

Kleingedrucktes

Abmeldungen bis 7 Tage vor Kursbeginn sind ohne Kostenfolge, danach sind 50% der Kurskosten zu bezahlen. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen sind die vollen Kurskosten zu bezahlen.

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